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Erbrecht31. Mai 20262 Min. LesezeitJulia Schnieders

Pflichtteil, Testament und Verträge – Diese langen Fristen sollten Erben kennen

Nicht alle Fristen im Erbrecht laufen nur wenige Wochen. Einige Ansprüche und Rechte bestehen über Jahre hinweg. Gerade bei Pflichtteilsansprüchen, Testamenten oder laufenden Verträgen sollten Erben...

Auf einen Blick

  • Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene vom Erbfall und der Enterbung erfahren hat.
  • Testamente können bei Irrtümern, Täuschung oder Drohung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes angefochten werden.
  • Laufende Verträge des Verstorbenen wie Miet-, Versicherungs- und Energieverträge bestehen zunächst fort und müssen aktiv gekündigt werden.
  • Ein strukturierter Fristenkalender hilft, parallel laufende Fristen im Erbfall sicher einzuhalten.

Nicht alle Fristen im Erbrecht laufen nur wenige Wochen. Einige Ansprüche und Rechte bestehen über Jahre hinweg. Gerade bei Pflichtteilsansprüchen, Testamenten oder laufenden Verträgen sollten Erben die langfristigen Fristen im Blick behalten.

Pflichtteilsansprüche: Drei Jahre Zeit

Wurde ein naher Angehöriger durch ein Testament enterbt, kann dennoch ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Dieser Anspruch verjährt grundsätzlich erst nach drei Jahren.

Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat. In bestimmten Fällen gilt sogar eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Testament anfechten: Wann ist das möglich?

Nicht jedes Testament ist automatisch wirksam. Liegen Irrtümer, Täuschung oder Drohung vor, kann ein Testament angefochten werden. Dafür gilt eine Frist von einem Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Eine erfolgreiche Anfechtung kann erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Erbfolge haben. Deshalb empfiehlt sich in solchen Fällen eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Laufende Verträge des Verstorbenen

Nach einem Todesfall bestehen viele Verträge zunächst weiter. Angehörige sollten deshalb möglichst früh einen Überblick über laufende Verpflichtungen gewinnen.

Besonders relevant sind:

  • Mietverträge mit Sonderkündigungsrecht
  • Versicherungsverträge
  • Mitgliedschaften und Abonnements
  • Energie- und Telekommunikationsverträge

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Vertragsart erheblich. Häufig bestehen Sonderkündigungsrechte im Todesfall.

Fristenmanagement: So behalten Erben den Überblick

Im Erbfall laufen oft mehrere Fristen gleichzeitig. Ein strukturierter Fristenkalender kann helfen, wichtige Termine nicht zu versäumen. Sinnvoll sind außerdem Erinnerungen einige Tage vor Fristablauf.

Ebenso wichtig: Zustellungsnachweise sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden – etwa bei Einschreiben oder notariellen Erklärungen.

Professionelle Unterstützung entlastet Angehörige

Gerade bei größeren oder komplizierten Nachlässen ist fachkundige Unterstützung oft sinnvoll. Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater kennen die relevanten Fristen und helfen dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ein gut organisierter Umgang mit Fristen sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern entlastet Angehörige auch in einer emotional schwierigen Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Portraitfoto von Julia Schnieders

Über die Autorin

Julia Schnieders

Julia Schnieders ist zertifizierte Vorsorgeberaterin und hilft Menschen dabei, ihre Vorsorge und ihren Nachlass verantwortungsvoll zu regeln. Mit jahrelanger Erfahrung und einem einfühlsamen Ansatz begleitet sie ihre Kunden durch alle wichtigen Entscheidungen.

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